Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex römisch achtzehn Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2010,
12.02.2010
Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
(NR: GP XXIV RV 321 AB 438 S. 46. BR: AB 8212 S. 779.)
StF: BGBl. III Nr. 15/2010
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilung über die Annahme des Annex römisch achtzehn wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.