an einer psychischen Krankheit leidet und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und
Unterbringungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 2010,
BG
Paragraph 3
01.07.2010
30.06.2023
UbG
20/03 Erwachsenenschutz
In einer psychiatrischen Abteilung darf nur untergebracht werden, wer
19.09.2022
10002936
NOR40116626