Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2010,
Artikel 15
01.02.2010
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Weg direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Weg beigelegt.