Bundestheaterpensionsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2009,
Paragraph 18 g
31.12.2009
30.12.2010
bis einschließlich 31. Dezember 1953 …………………………………………………………………..60.
1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954…………………………………………………….….…………64.
Ändert sich nach dem 1. Jänner 2002 das Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage, sind die in Ziffer eins und 2 genannten Beträge jeweils mit demselben Faktor zu vervielfachen. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist das Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages maßgeblich.