Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der in Vollbeschäftigung und ständiger Verwendung stehenden Bundesbediensteten österreichischer Staatsbürgerschaft, deren Dienstverhältnis durch
- Litera adas Schauspielergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1922,, oder
- Litera bden Kollektivvertrag für das technische Personal der Bundestheater
– im folgenden Bundestheaterbedienstete genannt – geregelt ist, sowie ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen.