DAC Verordnung „Weinviertel“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 58 aus 2010,
römisch fünf
Paragraph 5
23.02.2010
80/03 Weinrecht
Qualitätswein aus dem Weinviertel bis einschließlich des Jahrganges 2003 darf weiterhin unter Einhaltung der vor dem Jahr 2003 gültigen bezeichnungsrechtlichen Regeln in Verkehr gebracht werden.
23.10.2017
20006693
NOR40115909