Kurztitel

Saatgut-Beiz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

06.03.2010

Text

Ziel

Paragraph eins,

Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die von Saatgut ausgehen, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, zu minimieren, sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit von behandeltem Saatgut gewährleistet ist.