Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Aserbaidschan - Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

18.02.2010

Langtitel

Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 19/2010

Sonstige Textteile

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 1999,

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2, der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2006,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 4, Absatz eins, mit 1. November 2009 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 62 vom 6.3.2009 Seite 9, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 2, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.