Absatz eins,Die auf Basis der zu erlangenden Kompetenzen für den Lehrgang festgelegten Bildungsinhalte und Anforderungen sind den Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern zu Beginn des Lehrgangs zur Kenntnis zu bringen.
Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2010,
Paragraph 4
02.02.2010
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,