Absatz einsFolgende Bestandteile sind den Eigenmitteln zuzurechnen:
- Ziffer einseingezahltes Kapital gemäß Absatz 3 ;,
- Ziffer 2offene Rücklagen einschließlich der Haftrücklage gemäß Absatz 6 ;,der Zwischengewinn im laufenden Geschäftsjahr ist nur dann den offenen Rücklagen zuzurechnen, wenn
- Litera aer gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch XII nach Abzug aller vorhersehbaren Steuern, Abgaben und Gewinnausschüttungen ermittelt wurde,
- Litera bder Bankprüfer die Richtigkeit der Ermittlung nach Litera a, geprüft hat und
- Litera cdas Kreditinstitut der FMA die Richtigkeit der Ermittlung nach Litera a, nachgewiesen hat;
ist ein Kreditinstitut der Originator einer Verbriefung, dürfen die Nettogewinne aus kapitalisierten künftigen Erträgen der verbrieften Forderungen, die eine Kreditverbesserung bewirken, nicht angesetzt werden; - Ziffer 3Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß Paragraph 57, Absatz 3 und 4;
- Ziffer 4stille Reserven gemäß Paragraph 57, Absatz eins ;,
- Ziffer 5Ergänzungskapital gemäß Absatz 7 und Partizipationskapital (Absatz 4 und 5) mit Dividendennachzahlungsverpflichtung;
- Ziffer 6nachrangiges Kapital gemäß Absatz 8 ;,
- Ziffer 7Neubewertungsreserven gemäß Absatz 9 ;,
- Ziffer 8Haftsummenzuschlag gemäß Absatz 10 ;,
- Ziffer 9kurzfristiges nachrangiges Kapital gemäß Absatz 8 a, ;,
- Ziffer 10der Überhang der Wertberichtigungen und Rückstellungen über die erwarteten Verlustbeträge bis zu einer Höhe von 0,6 vH der Bemessungsgrundlage gemäß Paragraph 22, Absatz 2,, soweit diese bei Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes gemäß Paragraph 22 b, bei der Berechnung gemäß Paragraph 22 b, Absatz 6, Ziffer eins, ermittelt werden; in diese Position sind Beträge, die für Verbriefungspositionen mit einem Gewicht von 1250 vH ermittelt werden, nicht einzubeziehen.