Absatz eins,Lehrern
- Ziffer einsder Verwendungsgruppe L 2a 1, die, ohne die Voraussetzungen für eine Anstellung in der Verwendungsgruppe L 2a 2 zu erfüllen, auf einem für
- Litera aHaupt-, Sonder- oder Berufsschullehrer oder Lehrer an Polytechnischen Schulen,
- Litera bReligionslehrer an Haupt-, Sonder- oder Berufsschulen oder an Polytechnischen Schulen oder
- Litera cLehrer für Fremdsprachen an Haupt- oder Sonderschulen oder an Polytechnischen Schulen
der Verwendungsgruppe L 2a 2 vorgesehenen Arbeitsplatz verwendet werden, - Ziffer 2der Verwendungsgruppe L 2b 1, die, ohne die bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Voraussetzungen für eine Anstellung in der Verwendungsgruppe L 2b 2 zu erfüllen, auf einem für
- Litera aHaupt- oder Sonderschullehrer,
- Litera bReligionslehrer an Haupt- oder Sonderschulen oder
- Litera cLehrer für Fremdsprachen an Haupt- oder Sonderschulen oder an Polytechnischen Schulen
vorgesehenen Arbeitsplatz verwendet werden, - Ziffer 3der Verwendungsgruppe L 2b 1, die, ohne die bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Voraussetzungen für eine Anstellung in der Verwendungsgruppe L 2b 3 zu erfüllen, auf einem für
- Litera aBerufsschullehrer oder Lehrer an Polytechnischen Schulen oder
- Litera bReligionslehrer an Berufsschulen oder an Polytechnischen Schulen vorgesehenen Arbeitsplatz verwendet werden,