Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 45

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Text

45. VERWENDUNGSGRUPPE A

(Höherer Dienst)

Ernennungserfordernisse:

45.1. Die Ziffer eins Punkt 12 bis eins Punkt 18 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Ziffer eins Punkt 17, (Dienst bei der Finanzprokuratur) an die Stelle der Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die Ernennung auf eine Planstelle der Dienstklassen römisch fünf bis römisch neun tritt.

Definitivstellungserfordernisse:

45.2. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A.