Kurztitel

Lenker/innen-Ausnahmeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Text

ABSCHNITT 3
Ausnahmen von einzelnen Vorschriften

Milchsammelfahrzeuge

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Abweichend von Artikel 7, der Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, und Paragraph 15, AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Milchsammelfahrzeugen eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.
  2. Absatz 2,Milchsammelfahrzeuge im Sinne des Absatz eins, sind Fahrzeuge, die zum Sammeln von Rohmilch bei landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.