(3)Absatz 3,Im Personalverzeichnis sind folgende Personaldaten anzuführen:
Tag der Wirksamkeit der Ernennung zum Beamten,
Tag der Wirksamkeit der Ernennung in die Besoldungs- oder Verwendungsgruppe (oder, sofern dies in Betracht kommt, die Funktionsgruppe, Dienstklasse, Gehaltsgruppe, Dienststufe oder Dienstzulagengruppe), der der Beamte angehört,
Gehaltsstufe und Tag der Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe oder der Erlangung der Dienstalterszulage,
Dienststelle des Beamten.
Z 7 ist auch auf jene Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht anzuwenden, durch deren Anführung im Personalverzeichnis militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.Ziffer 7, ist auch auf jene Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht anzuwenden, durch deren Anführung im Personalverzeichnis militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.