Absatz eins,Gegenstände der Verhandlungen des Bundesrates sind:
- Litera aGesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates;
- Litera bVorhaben gemäß Artikel 23 e und 23 f B-VG, über die die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung den Bundesrat zu unterrichten haben;
- Litera cSelbständige Anträge von Bundesräten;
- Litera dVorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder;
- Litera eBerichte von parlamentarischen Delegationen;
- Litera fBerichte der Volksanwaltschaft;
- Litera gErsuchen um die Ermächtigung zur Verfolgung von Personen wegen Beleidigung des Bundesrates;
- Litera hSelbständige Anträge von Ausschüssen;
- Litera iErklärungen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder;
- Litera jErklärungen der Landeshauptmänner;
- Litera kWahlen (Wahlvorschläge);
- Litera lAnfragen (Anfragebeantwortungen);
- Litera mEingaben (Petitionen).