Absatz eins,Disziplinarvergehen sind mit einer der folgenden Disziplinarstrafen zu ahnden:
- Ziffer einsschriftlicher Verweis,
- Ziffer 2Geldbuße bis 50 000 Euro,
- Ziffer 3Suspension vom Amt in der Dauer von höchstens einem Jahr,
- Ziffer 4Entsetzung vom Amt.