Absatz eins,Die Österreichische Notariatskammer setzt sich aus den Notariatskammern Österreichs zusammen (Artikel 120 a, Absatz eins, B-VG). Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat ihren Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.