Absatz eins,In der Unfallversicherung können der Selbstversicherung beitreten:
- Ziffer einsselbständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland ist,
- Ziffer 2mit Zustimmung des/der selbständig Erwerbstätigen dessen/deren Ehegatte/Ehegattin oder dessen/deren eingetragene Partner/Partnerin, Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder sowie die Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern, wenn diese in seinem/ihrem Betrieb tätig sind.