Absatz einsIm Ausfuhrantrag sind anzugeben:
- Ziffer einsder Name und die Anschrift des Exporteurs;
- Ziffer 2der Name und die Anschrift des ausländischen Importeurs;
- Ziffer 3das Bestimmungsland samt Bezeichnung und Anschrift der im Bestimmungsland für die Einfuhr zuständigen Behörde;
- Ziffer 4die Einfuhrbewilligung der Behörde des Bestimmungslandes samt Geschäftszahl und Datum;
- Ziffer 5a) die Art und Menge der psychotropen Stoffe und das Gewicht der darin enthaltenen Base in Gramm;
- Litera bbei Zubereitungen die Zulassungsnummer, die Anzahl der Packungen, die Packungsgröße oder Stückzahl; bei Bulkware das Nettogewicht, der Gehalt an psychotropen Stoffen pro Stück in Milligramm; bei unaufgeteilten Zubereitungen wie insbesondere Ampullen oder Durchstichflaschen die nominelle Füllmenge pro Stück, der Gehalt an psychotropen Stoffen pro 1 Milliliter in Milligramm;
- Ziffer 6Ort und Datum des Antrags sowie die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten.