Absatz einsIm Einfuhrantrag ist anzugeben:
- Ziffer einsder Name und die Anschrift des Importeurs;
- Ziffer 2der Name und die Anschrift des Exporteurs;
- Ziffer 3das Ausfuhrland;
- Ziffer 4a) die Art und Menge der psychotropen Stoffe und das Gewicht der darin enthaltenen Base in Gramm;
- Litera bbei Zubereitungen die Zulassungsnummer, die Anzahl der Packungen, die Packungsgröße oder Stückzahl; bei Bulkware das Nettogewicht, der Gehalt an psychotropen Stoffen pro Stück in Milligramm; bei unaufgeteilten Zubereitungen wie insbesondere Ampullen oder Durchstichflaschen die nominelle Füllmenge pro Stück, der Gehalt an psychotropen Stoffen pro 1 Milliliter in Milligramm;
- Ziffer 5der Verwendungszweck;
- Ziffer 6Ort und Datum des Antrags sowie die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten.