Absatz einsPyrotechnische Sätze werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit unterteilt in:
- Ziffer einsKategorie S1: Pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht;
- Ziffer 2Kategorie S2: Pyrotechnische Sätze, die nur von Personen mit Fachkenntnis verwendet werden dürfen.