Anzündmittel sind explosive Stoffe oder pyrotechnische Sätze enthaltende Gegenstände, mit denen typischerweise pyrotechnische Gegenstände und Sätze unter Flammenbildung zur Umsetzung gebracht werden.
Pyrotechnikgesetz 2010
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2009,
Paragraph 4
04.01.2010
30.06.2015
Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: