Absatz eins,Dem Datenschutzrat gehören an:
- Ziffer einsVertreter der politischen Parteien: Von der im Hauptausschuss des Nationalrates am stärksten vertretenen Partei sind vier Vertreter, von der am zweitstärksten vertretenen Partei sind drei Vertreter und von jeder anderen im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Partei ist ein Vertreter in den Datenschutzrat zu entsenden, wobei es allein auf die Stärke im Zeitpunkt der Entsendung ankommt. Bei Mandatsgleichheit zweier Parteien im Hauptausschuss ist die Stimmenstärke bei der letzten Wahl zum Nationalrat ausschlaggebend;
- Ziffer 2je ein Vertreter der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und der Wirtschaftskammer Österreich;
- Ziffer 3zwei Vertreter der Länder;
- Ziffer 4je ein Vertreter des Gemeindebundes und des Städtebundes;
- Ziffer 5ein vom Bundeskanzler zu ernennender Vertreter des Bundes.