Kurztitel

Auflösung der gesonderten Abteilungen des Hauptbuchs in den Katastralgemeinden Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

23.12.2009

Text

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Durchführung der automationsunterstützten Erhöhung der Einlagezahlen wird in der Ediktsdatei kundgemacht.
  2. Absatz 2,Nach der Umstellung auf die neuen Einlagezahlen sind die gesonderten Abteilungen nicht weiter zu führen.