Absatz eins,Die Marke ist zu löschen
- Ziffer einsauf Antrag des Inhabers;
- Ziffer 2wenn die Registrierung nicht rechtzeitig erneuert worden ist (Paragraph 19,);
- Ziffer 3wenn das Markenrecht aus anderen als den unter Ziffer eins und 2 angeführten Gründen erloschen ist;
- Ziffer 4auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der eine Registrierung wegen eines Widerspruchs aufgehoben wurde;
- Ziffer 5auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der einem bei der Nichtigkeitsabteilung gestellten Löschungsantrag stattgegeben wurde.