Absatz eins,Für jeden TGD-Betrieb ist mit dem TGD-Tierhalter ein Teilnahmevertrag abzuschließen. Dieser ist vom jeweiligen Tiergesundheitsdienst entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung zu gestalten. Er hat mindestens folgende Punkte zu enthalten:
- Ziffer einsName des Tiergesundheitsdienstes,
- Ziffer 2Name, Adresse und Kontaktdaten des TGD-Tierhalters (Telefon, Telefax, e-mail-Adresse),
- Ziffer 3Name und Adresse des Betriebes (wenn nicht mit Tierhalter ident),
- Ziffer 4die Betriebsnummer (LFBIS-Nummer des Betriebes),
- Ziffer 5Zahlungsmodalitäten für Beiträge,
- Ziffer 6Verpflichtungserklärung,
- Ziffer 7Kündigungsklausel und
- Ziffer 8Teilnahmebeginn.
Im Falle des Geflügelgesundheitsdienstes (GGD) tritt an die Stelle des Teilnahmevertrages die Beitrittserklärung.