IPR-Gesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,
BG
Paragraph 27 a
01.01.2010
IPRG
20/09 Internationales Privatrecht
Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.
10.09.2025
10002426
NOR40112799