BGBl. I Nr. 9/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2009Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins,
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Text
Anlage
A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:
1.Ziffer eins
Bezeichnung der politischen Gemeinde;
2.Ziffer 2
Bezeichnung der Ortschaft;
3.Ziffer 3
Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
4.Ziffer 4
die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
5.Ziffer 5
die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
6.Ziffer 6
die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
7.Ziffer 7
Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
8.Ziffer 8
Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
9.Ziffer 9
weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.
B. Merkmale von Adressen der Gebäude:
1.Ziffer eins
Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
2.Ziffer 2
die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
3.Ziffer 3
weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
4.Ziffer 4
Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
5.Ziffer 5
Angabe über die Funktion des Gebäudes;
6.Ziffer 6
Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
7.Ziffer 7
Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.
C. Merkmale von Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten:
1.Ziffer eins
Merkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder die sonstige Nutzungseinheit befindet;
2.Ziffer 2
die Tür- oder Topnummer entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften oder die nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.
D. Gebäudemerkmale:
1.Ziffer eins
Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (Paragraph 9, Vermessungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,) enthalten ist;
2.Ziffer 2
Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
3.Ziffer 3
Gebäudekategorie;
4.Ziffer 4
Gebäudeeigentümertyp;
5.Ziffer 5
Bauperiode;
6.Ziffer 6
Gebäudestatus;
7.Ziffer 7
Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges;
8.Ziffer 8
Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung;
9.Ziffer 9
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl;
10.Ziffer 10
die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
11.Ziffer 11
Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
12.Ziffer 12
Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;
13.Ziffer 13
Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe.
E. Wohnungsmerkmale:
1.Ziffer eins
Nutzfläche der Wohnung je Geschoß;
2.Ziffer 2
Zahl der Wohnräume der Wohnung je Geschoß;
3.Ziffer 3
Ausstattung der Wohnung;
4.Ziffer 4
Art der Beheizung der Wohnung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
5.Ziffer 5
Rechtsverhältnis an der Wohnung;
6.Ziffer 6
Nutzungsart;
7.Ziffer 7
Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
8.Ziffer 8
durchschnittliche Raumhöhe der Wohnung je Geschoß.
F. Merkmale von Bauvorhaben:
1.Ziffer eins
Merkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung bzw. der sonstigen Nutzungseinheit, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
2.Ziffer 2
Baubewilligungsdatum;
3.Ziffer 3
Fertigstellungsdatum;
4.Ziffer 4
Name und die Anschrift des Bauherrn; Angabe, ob der Bauherr Eigentümer des Grundstückes ist;
5.Ziffer 5
Rechtsnatur des Bauherrn;
6.Ziffer 6
Art der Baumaßnahme;
7.Ziffer 7
Daten gemäß Abschnitt D, E und G;
8.Ziffer 8
Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
9.Ziffer 9
Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.
G. Merkmale von sonstigen Nutzungseinheiten:
1.Ziffer eins
Nutzfläche der Nutzungseinheit je Geschoß;
2.Ziffer 2
Ausstattung der Nutzungseinheit;
3.Ziffer 3
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
4.Ziffer 4
Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit;
5.Ziffer 5
Nutzungsart;
6.Ziffer 6
durchschnittliche Raumhöhe der Nutzungseinheit je Geschoß.
H. Daten des Energieausweises:
1.Ziffer eins
Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
10.Ziffer 10
Klimadaten;
11.Ziffer 11
spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
12.Ziffer 12
spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
13.Ziffer 13
Warmwasserwärmebedarf;
14.Ziffer 14
spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
15.Ziffer 15
spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
16.Ziffer 16
Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
17.Ziffer 17
Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
18.Ziffer 18
Energiebedarf für die Luftförderung;
19.Ziffer 19
Energiebedarf für die Kühlung;
20.Ziffer 20
Energiebedarf für die Beleuchtung;
21.Ziffer 21
Endenergiebedarf;
22.Ziffer 22
Primärenergiebedarf;
23.Ziffer 23
Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
24.Ziffer 24
CO2-Emissionen;
25.Ziffer 25
Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.