Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,
BG
Paragraph 38,
01.01.2010
EPG
20/02 Familienrecht
Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.
11.05.2017
20006586
NOR40112739