Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,
BG
Paragraph 32,
01.01.2010
EPG
20/02 Familienrecht
Bei der Aufteilung der Ersparnisse kann das Gericht die Übertragung von Vermögenswerten, gleich welcher Art, von einem auf den anderen eingetragenen Partner und die Begründung eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines eingetragenen Partners anordnen.
11.05.2017
20006586
NOR40112733