Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2009,
Vertrag – Armenien
Paragraph 0
04.10.2009
29.06.2009
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
StF: BGBl. III Nr. 130/2009
Armenisch, Deutsch, Englisch
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 4. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,
in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Armenien durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,
in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
e-rk3
29.04.2019
20006585
NOR40112661