Kurztitel

Postmarktgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 45,

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Text

Transparenz

Paragraph 45,

  1. Absatz einsEntscheidungen der RTR-GmbH und der Post-Control-Kommission sind unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
  2. Absatz 2Die Regulierungsbehörde veröffentlicht unter Bedachtnahme auf Paragraph 47, Informationen, die zu einem offenen, wettbewerbsorientierten Markt beitragen.
  3. Absatz 3Der Tätigkeitsbericht der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH nach Paragraph 7, KOG hat auch den Bereich der Postregulierung zu umfassen.