Absatz einsDie Konzession erlischt durch
- Ziffer einsVerzicht;
- Ziffer 2Widerruf;
- Ziffer 3Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;
- Ziffer 4Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Konzessionsinhabers, nicht aber im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.