Kurztitel

Sprengmittelgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 37,

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Text

Bedienung von Mischladegeräten

Paragraph 37,

  1. Absatz einsBetreiber von Mischladegeräten dürfen nur Personen zur Bedienung eines Mischladegeräts heranziehen, die
    1. Ziffer eins
      das 21. Lebensjahr vollendet haben,
    2. Ziffer 2
      der deutschen Sprache mächtig sind,
    3. Ziffer 3
      den Nachweis der Kenntnisse gemäß Paragraphen 62, ff. ASchG erbringen und
    4. Ziffer 4
      nachweislich in der Bedienung des Mischladegeräts unterwiesen wurden.
  2. Absatz 2Mischladegeräte müssen im Zusammenwirken von zwei Personen gemäß Absatz eins, bedient werden. Die Bedienung durch eine Person ist zulässig bei Mischladegeräten, die mit einer automatischen Abschaltung des Ladevorgangs ausgerüstet sind.