über eine allgemeine Herstellerbefugnis (Paragraphen 14 und 15) verfügt und
Sprengmittelgesetz 2010
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2009,
Paragraph 17,
01.01.2010
Die Erzeugungsgenehmigung für ein bestimmtes Schieß- oder Sprengmittel ist einer natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft auf Antrag zu erteilen, wenn diese