Absatz eins,Die Herstellung von Schieß- und Sprengmitteln ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird von der Behörde durch Ausstellung einer allgemeinen Herstellerbefugnis erteilt.
Sprengmittelgesetz 2010
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2009,
Paragraph 13
01.01.2010
31.03.2016