Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2009,
02.12.2009
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur
StF: BGBl. II Nr. 393/2009
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2007,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.