Kurztitel

Kunstrückgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4 a

Inkrafttretensdatum

24.11.2009

Text

Kommission für Provenienzforschung

Paragraph 4 a,

Die Kommission für Provenienzforschung ist beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Auftrag der Bundesministerin / des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur tätig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  1. Ziffer eins
    Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß Paragraph eins,, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, bilden können.
  2. Ziffer 2
    Die Forschung im Bereich geschichtlicher Sachverhalte, soweit diese von Bedeutung für die Feststellung der Provenienzen und Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, sein können.
  3. Ziffer 3
    Die Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit.