Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß Paragraph eins,, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, bilden können.
Kunstrückgabegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2009,
Paragraph 4 a
24.11.2009
Die Kommission für Provenienzforschung ist beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Auftrag der Bundesministerin / des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur tätig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere: