Wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2011,
01.10.2009
17.01.2011
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten
StF: BGBl. III Nr. 13/2009
BGBl. III Nr. 119/2009
BGBl. III Nr. 91/2011
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Mai 2007 in Kraft getreten.
Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und die Außenministerin der Republik Ungarn,
Eingedenk der vertrauensvollen Zusammenarbeit der österreichischen und ungarischen Konsulardienste;
unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa vom 6. März 2007;
unter Bedachtnahme auf Artikel 3 und 4 des Abkommens zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn
über die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen vom 20. Dezember 2005;
in Anerkennung der Tatsache, dass eine Vereinfachung der Visaantragsstellung im Interesse beider Staaten liegt;
im Hinblick auf Errungenschaften der Gemeinschaft und auf Entwürfe über die Zusammenarbeit in Visabelangen;
haben folgendes vereinbart: