Absatz eins,Die Überwachung der Badegewässer an den Badestellen umfasst:
- Ziffer einsSichtkontrolle auf Verschmutzungen wie teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle,
- Ziffer 2Messungen hinsichtlich der Parameter Sichttiefe, pH-Wert und Sauerstoffsättigung (Anlage 1 Spalte A),
- Ziffer 3Untersuchungen von Wasserproben hinsichtlich der Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli (Anlage 1 Spalte A),
- Ziffer 4Untersuchungen auf Phytoplankton, wenn das Badegewässerprofil auf eine Tendenz zur Massenvermehrung hindeutet, und
- Ziffer 5geeignete Überwachung zur rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsgefahren, wenn das Badegewässerprofil auf ein Potenzial für eine Massenvermehrung von Cyanobakterien hindeutet.