genehmigter Verarbeitungsbetrieb: jedes gemäß § 10 Abs. 1 des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, für die Verarbeitung von Aquakulturtieren zu Lebensmitteln zugelassene Lebensmittelunternehmen, welches gemäß § 3 dieser Verordnung im Hinblick auf die Schlachtung von Tieren zur Seuchenbekämpfung genehmigt wurde;genehmigter Verarbeitungsbetrieb: jedes gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, für die Verarbeitung von Aquakulturtieren zu Lebensmitteln zugelassene Lebensmittelunternehmen, welches gemäß Paragraph 3, dieser Verordnung im Hinblick auf die Schlachtung von Tieren zur Seuchenbekämpfung genehmigt wurde;