Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Türkei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2009,
Vertrag - Türkei
Paragraph 0
01.10.2009
28.03.2008
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 96/2009 (NR: GP XXIII RV 526 AB 614 S. 63. BR: AB 7972 S. 757.)
Deutsch, Englisch, Türkisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juli 2009 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Türkei, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
e-rk, DBA
16.09.2019
20006481
NOR40110804