Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2009,
Artikel 13
01.09.2009
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Wege die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen staatlichen Behörden und Stellen mit.