Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2009,
Artikel 12
01.09.2009
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.