Absatz eins,Der Bund leistet den Universitäten für die Aufwendungen, die ihnen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Paragraph 3, entstehen, ab dem 1. Jänner 2004 für die Jahre 2004 bis 2006 einen jährlichen Globalbetrag in der Höhe von 1 660 866 000 Euro. Für die folgenden Jahre bemisst sich das Budget der Universität gemäß der jeweiligen Leistungsvereinbarung.