Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975 ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

19.08.2009

Text

Artikel 4
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2009,, zu den Paragraphen 20 a, 28 a, 30, 36, 100 a, 282 und 465, Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,)

  1. Absatz eins,Anmerkung, Inkrafttretensbestimmung zu Artikel eins,)
  2. Absatz 2,Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.