Absatz eins,Disziplinarvorgesetzte gegenüber Soldaten sind
- Ziffer einsdie Kommandanten von Bataillonen und die ihnen auf Grund der militärischen Organisation Gleichgestellten gegenüber den ihrer jeweiligen Befehlsgewalt unterstellten Soldaten,
- Ziffer 2die auf Grund der militärischen Organisation den Kommandanten nach Ziffer eins, übergeordneten Kommandanten gegenüber den ihrer jeweiligen Befehlsgewalt unmittelbar unterstellten Soldaten, soweit nicht ein Disziplinarvorgesetzter nach Ziffer eins, zuständig ist, und
- Ziffer 3der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gegenüber
- Litera aSoldaten, die der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport angehören oder dieser dienstzugeteilt sind,
- Litera bOffizieren mit einem höheren Dienstgrad als Oberst und
- Litera canderen Soldaten, soweit nicht ein Disziplinarvorgesetzter nach den Ziffer eins und 2 zuständig ist.