Absatz eins,Einheitskommandanten sind die Offiziere, denen der Befehl über eine Einheit übertragen ist, sowie die ihnen auf Grund der militärischen Organisation Gleichgestellten. Sie sind Disziplinarbehörde gegenüber den ihrer Befehlsgewalt unterstellten Soldaten. Den Einheitskommandanten sind als Disziplinarbehörden gleichgestellt
- Ziffer einsdie Kommandanten
- Litera aeines abgesonderten Kommandos oder
- Litera beines Transportes oder
- Litera ceines Kurses
jeweils gegenüber jenen ihrer disziplinären Befugnis schriftlich unterstellten Soldaten, die nicht einem nachgeordneten Einheitskommandanten unterstellt sind, - Ziffer 2die Kommandanten heereseigener Sanitätseinrichtungen gegenüber jenen ihrer disziplinären Befugnis schriftlich unterstellten Soldaten, die in dieser Einrichtung
- Litera ain Dienstverwendung stehen oder
- Litera bsich in stationärer Krankenbehandlung befinden und
nicht einem nachgeordneten Einheitskommandanten unterstellt sind, - Ziffer 3die Kommandanten größerer militärischer Dienststellen als einer Einheit gegenüber den ihrer Befehlsgewalt unmittelbar unterstellten Soldaten, soweit nicht ein Einheitskommandant oder ein Gleichgestellter nach den Ziffer eins, oder 2 zuständig ist und
- Ziffer 4der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gegenüber
- Litera aSoldaten, die der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport angehören oder dieser dienstzugeteilt sind,
- Litera bOffizieren mit einem höheren Dienstgrad als Oberst und
- Litera canderen Soldaten, soweit nicht ein Einheitskommandant oder ein Gleichgestellter nach den Ziffer eins bis 3 zuständig ist.