Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2009

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Aufsichtspersonen erhalten für jede begonnene Stunde ihrer Tätigkeit bei den in Paragraph eins, Ziffer 2 und Paragraph 2, Ziffer eins und 2 genannten Prüfungen eine Vergütung von 10 Euro.
  2. Absatz 2,Die Schreibkräfte erhalten für ihre Tätigkeit je Prüfungswerber, dem sie im Rahmen einer der in Paragraph eins, Ziffer 2 und Paragraph 2, Ziffer eins und 2 genannten Prüfungen beigestellt werden, und je schriftlicher Prüfungsarbeit eine Vergütung von 24 Euro.