Kurztitel

Pflichtablieferungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

27.08.2009

Text

Kategorien von ablieferungspflichtigen sonstigen Medienwerken

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Elektronische Datenträger, die primär Zwecken der Unterhaltung dienen und in denen keine Mitteilung von gedanklichen Inhalten (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, MedienG) erfolgt, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach Paragraph 43 a, MedienG. Computerspiele mit pädagogischer oder wissensvermittelnder Ausrichtung unterliegen der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.
  2. Absatz 2,Elektronische Datenträger, die ausschließlich Anwendungsprogramme und Betriebsprogramme enthalten, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.